Seit dem 2. Februar 2025 sind die Verbote bestimmter KI-Praktiken gemäß der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act) endgültig in Kraft. Besonders betroffen sind Anwendungen, die aufgrund ihrer potenziellen Risiken für die europäischen Werte und Grundrechte als inakzeptabel erachtet werden. Um für mehr Rechtsklarheit zu sorgen, hat die EU-Kommission nun Leitlinien veröffentlicht, die die Auslegung dieser Verbote konkretisieren. Unser Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Vorgaben – mit besonderem Fokus auf CCTV, Videosicherheitstechnik und biometrische Gesichtserkennung.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die EU Kommission veröffentlicht Leitlinien zu verbotenen Praktiken der künstlichen Intelligenz (KI) im Sinne des KI-Gesetzes
- Offizielle Meldung EU Kommission
- Siehe 140-seitiges PDF [Englisch]
- Siehe dank Dallmeier Recherche und Vorselektion nur Kapitel mit Bezug zu #CCTV, #Videosicherheitstechnik, #biometrischeGesichtserkennung
Hintergrundinfo:
- Das KI-Gesetz verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem KI-Systeme in 4 verschiedene Risikokategorien eingeteilt werden, von denen eine aus KI-Praktiken besteht, die unannehmbare Risiken für die Grundrechte und die Werte der Union darstellen und gemäß Artikel 5 des KI-Gesetzes verboten sind.
- Die Leitlinienentwürfe sollen für mehr Rechtsklarheit sorgen und einen Einblick in die Auslegung der Verbote in Artikel 5 des KI-Gesetzes durch die Kommission geben, um deren einheitliche Anwendung zu gewährleisten.
- Eine solche Klarheit ist für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen von wesentlicher Bedeutung, da die Verbote ab dem 2. Februar 2025 unmittelbar gelten.