Videolösungen für den physischen Schutz von KRITIS-Betreibern und NIS-2-Einrichtungen

Berücksichtigen Sie das KRITIS-„Resilienz-Dreieck“, um eine umfassende Sicherheitsstrategie zu entwickeln.

Es umfasst:

  1. Technische Sicherheit:
    Implementieren Sie cybersichere Videoüberwachungssysteme (aus geopolitisch sicheren Herkunftsländern)
  2. Technisch-Organisatorische Maßnahmen (TOM):
    Etablieren Sie Risiko-, Krisen- und Business Continuity Managementprozesse.
  3. Rechtliche Einhaltung:
    Bleiben Sie informiert über aktuelle gesetzliche Anforderungen.

Unsere Empfehlungen für eine ganzheitliche Sicherheitsstrategie

1.

Betroffenheits- und Pflichtencheck durchführen

  • Überprüfen Sie die geltenden (und neuen!) Gesetze und Verordnungen in Ihrem Land.
  • Klären Sie, ob Ihr Unternehmen als klassischer KRITIS-Betreiber oder als eine „essential“ oder „important“ Entity eingestuft wird.
  • Ermitteln Sie personelle, organisatorische und technische Pflichten.

2.

Sicherheitsstandards und Resilienzmaßnahmen umsetzen

  • Implementieren Sie Maßnahmen wie Videoüberwachung, Zutrittskontrollen und Einbruchmeldeanlagen zur physischen Sicherheit.
  • Sorgen Sie für aktuelle Softwarestände und erfüllen Sie Cyberhygiene-Anforderungen.

3.

Prüfung durch externe Experten

  • Nutzen Sie Angebote wie den „NIS-2-Konformitätscheck für Bestandskunden auf Produktebene“ zur Überprüfung Ihrer eingesetzten Produkte auf NIS-2-Kompatibilität.
  • Fragen Sie bei Herstellern nach Sicherheitsdokumentationen und zertifizierten unternehmerischen, zertifizierten IT-Sicherheitsstandards wie z. B. ISO 27001

Was Sie jetzt tun können!

Betroffenheits-Check

Machen Sie den Dallmeier KRITIS-Betroffenheits-, Pflichten- und Lösungscheck (NIS-2|RCE–Check):

  • Erkundigen Sie sich über die relevanten nationalen Gesetze
  • Klären Sie die Betroffenheit Ihres Unternehmens
  • Welche Schutz-und Resilienzstandards werden für IT- und Cybersecurity gefordert? z. B. „Sicherheit in der Lieferkette“
  • Welche Schutz-und Resilienzstandards werden für die physische Sicherheit gefordert? z. B. „Stand der Technik“
  • Ist eine persönliche Haftung der Geschäftsleitung regulativ vorgesehen?
  • Quickcheck NIS-2-Betroffenheit: Onlinetool unseres Partners Noerr (Wirtschaftskanzlei)

NIS-2-Konformitätscheck für Bestandskunden „auf Produktebene“

Lassen Sie Ihre aktuell eingesetzten Systeme auf NIS-2-Konformität überprüfen.

Übermitteln Sie uns Ihre Dallmeier-Produkt-Inventarliste und erhalten Sie eine detaillierte Analyse, Empfehlungen und optional ein attraktives  „NIS-2-Trade-in-Austauschangebot“.

 

Kontaktieren Sie uns >

Vorlieferanten- und Herstellercheck

Stellen Sie sicher, dass Ihre Lieferanten und Hersteller den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen:

  • Fragen Sie nach „Security by Design“ und „Privacy by Design“.
  • Wendet der Hersteller ein eigenes ISMS (Information Security Management System) an, welches auch zertifiziert ist, z. B. nach ISO 27001?
  • Wird der Hersteller durch den EU CRA (CyberResilienceAct) künftig auch zu Cybersicherheit auf Produktebene verpflichtet? z. B. verpflichtet zu SBOM zur Erhöhung der „Sicherheit in der Software-Lieferkette“?
  • Wie gut kennt der Hersteller den „Videostandard“ DIN EN 62676-4 und wendet diesen Standard bei der Planung und Umsetzung seiner Projekte an?
KRITIS Praxisleitfaden

Expertenwissen seit 1984

 

Praxisleitfaden:
Videotechnologie & KRITIS

 

Praxisleitfaden:
Videotechnologie im öffentlichen Raum

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Weitere Informationen

Sie möchten tiefer eintauchen? In unserem Blog bieten wir Ihnen regelmäßig spannende Einblicke in aktuelle Entwicklungen, Trends, Expertenmeinungen und praxisnahe Anwendungen rund um das Thema Videosicherheit – auch mit besonderem Fokus auf die Anforderungen im Logistikbereich.